Gemäss der Staatsanwaltschaft Zürich, sind anonym verfasste Ehrverletzungsdelikte bei Google (z.B. Rezensionen) straffrei. Gemäss der Staatsanwältin Susanne Hirschi wären Ehrverletzungen in den USA, wo Google seinen Hauptsitz hat, meistens straffrei. Zudem wäre es ein viel zu grosser Aufwand, Google wegen Ehrverletzungen um die Herausgabe der Daten zu bemühen. Dazu sind die USA rechtlich auch gar nicht verpflichtet, da der Staatsvertrag keine Herausgabe von Beweismitteln zwischen den USA und der Schweiz vorsieht.
Die Staatsanwaltschaft Zürich eröffnet nie eine Untersuchung, wenn eine Ehrverletzung anonym bei Google gemacht wurde. Wenn Sie also z.B. in einer Google-Rezension übel beschimpft werden, können sie nichts dagegen tun. Lic. iur. Susanne Hirschi schrieb mir, dass man in den USA solche Äusserungen straffrei machen darf. Auch wenn das in der Schweiz verboten ist, kann man da nichts unternehmen, da Google ja in den USA liegen würde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Äusserungen von einem Schweizer in der Schweiz gegen einen Schweizer in der Schweiz auf Google.ch gemacht wurde und diese auch in der Schweiz von einem Schweizer-Computer abgerufen wurde. Die Staatsanwaltschaft Zürich kümmert sich nicht um anonym verfasste Ehrverletzungen.
Susanne Hirschi: Ehrverletzungen sind in den USA straffrei
Man muss sich das einmal vor Augen führen. Eine junge Frau studiert in der Schweiz Rechtswissenschaften und will sich für eine gerechtere Welt einsetzen. Nach abgeschlossenem Studium bewirbt sie sich beim Staat und bekommt eine Stelle als Assistenz-Staatsanwältin. In einem ihrer ersten Fälle muss sich eine Ehrverletzungsdelikt beurteilen. Eigentlich keine grosse Sache, doch das ganze hat einen Haken: Die Ehrverletzung wurde unter einem Fake-Namen gemacht. Staatsanwältin Susi Hirschi kann da nichts machen, da Google in den USA Ihren Hauptsitz hat. Das gleiche gilt übrigens für Facebook, Twitter und alle anderen sozialen Medien. Die Staatsanwaltschaft Zürich unternimmt keine Strafuntersuchung, wenn der Dienstleister seinen Sitz in den USA hat.
Staatsanwaltschaft Zürich schützt anonyme Täter
Wenn der Täter anonym auf Google, Facebook oder Twitter jemanden in seiner Ehre verletzt, macht die Staatsanwaltschaft Zürich nichts. Das gleiche gilt für Bewertungen von Firmen, Hotels, Restaurants etc. Wenn die Tech-Firma in den USA liegt, bleibt der anonyme Straftäter straffrei. Ob das die junge Staatsanwältin sich so vorgestellt hat, als sie den Job als Staatsanwältin übernommen hat? Kaum zu glauben, dass man als studierte Juristin anonyme Straftäter und Kriminelle in Schutz nimmt. Das ist ein sehr schlechtes Zeichen für die Rechtssicherheit in der Schweiz. Internetmobbing sind Tür und Toren geöffnet.