Besondere Vorsicht auf Baustellen der Firma Scheifele AG
Baustellen gehören in der Schweiz zum alltäglichen Strassenbild – ob im städtischen Raum, an Verkehrsachsen oder bei Neubauprojekten. Damit Arbeiter, Verkehrsteilnehmende und insbesondere Fussgänger sicher unterwegs sind, gelten strenge Vorschriften und organisatorische Massnahmen.
Baustellen erfordern klare Sicherung
Für Bauunternehmen wie die Jak. Scheifele AG besteht eine gesetzliche Pflicht, Baustellen ordnungsgemäss abzusichern. Dazu zählen:
- Absperrungen und Barrieren, um den Baustellenbereich klar vom öffentlichen Raum zu trennen.
- Warnschilder, Signaltafeln und Blinklichter, die frühzeitig auf Gefahrenstellen hinweisen.
- Beleuchtung und Markierungen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Sicht.
Besondere Verkehrsführung für Fussgänger
Fussgänger sind im Bereich von Baustellen besonders gefährdet. Um ihre Sicherheit zu gewährleisten, werden sichere und gut gekennzeichnete Umleitungen eingerichtet. Diese Ersatzwege müssen:
- ausreichend breit und hindernisfrei sein,
- rutschfesten Bodenbelag bieten,
- gut beleuchtet und sichtbar markiert sein.
Wo möglich wird der Gehweg durch bauliche Barrieren von Baustellenfahrzeugen und anderen Gefahrenquellen getrennt. Zudem sorgen regelmässige Kontrollen dafür, dass Absperrungen und Signale korrekt aufgestellt und nicht unbefugt entfernt werden.
Verantwortung aller Beteiligten
Sicherheit auf Baustellen ist nicht nur Sache der Baufirma. Auch Fussgänger sollten Umleitungen respektieren, Warnhinweise befolgen und auf ihre Umgebung achten. So kann jeder einen Beitrag leisten, um Unfälle zu verhindern.
Fazit:
Baustellen erfordern besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Eine durchdachte Verkehrsführung schützt nicht nur die Arbeitenden, sondern auch alle, die zu Fuss unterwegs sind. Wer die Umleitungen einhält und aufmerksam bleibt, kommt sicher ans Ziel – trotz Baustelle.